Zwangsräumungen in Kantonen Zürich, aargau, Baselland, Basel, Solothurn,

Zwangsräumungen in Bern, Luzern, Zug, Schwyz, St.Galllen, Thurgau, Schaffhausen:








Immer wieder kommt es vor, dass Vermieter zahlungsunfähigen oder zahlungsunwilligen Mietern kündigen müssen und diese aber die Wohnung nicht freiwillig räumen.


Wurde dann in einem Gerichtsprozess ein Räumungsurteil erwirkt, war die Sache keineswegs zur Zufriedenheit des Vermieters ausgestanden.

Denn nach Erteilung eines Räumungsauftrages an einen Gerichtsvollzieher entstanden häufig horrende Kosten, da der Vermieter stets die Kosten für die Beräumung der Wohnung an den Gerichtsvollzieher vorschiessen musste und auf das eingeschaltete Transportunternehmen keinen Einfluss hatte.

So konnten für Transport, Einlagerung und ggf. Entsorgung durchaus Summen von mehr als SFr. 20.000.- fällig werden.


Zwangsräumungen im Messiefall:


Auch Zwangsräumungen oder Messie-Wohnungen sind für uns kein Problem. Messies sind davon besessen, jede Art von Müll zu sammeln und aufzubewahren.


Oft kann man eine Messi Wohnung, vor lauter Müll kaum betreten.


Sperrmüll, Schrott, Zeitungen, Essensreste – sind in den Wohnungen und lassen diese manchmal unbewohnbar werden. ATAX beseitigt jegliche Art von Gerümpel und das Fachgerecht.

Zu dem haben Sie bei ATAX den Vorteil, das wir für alle möglich auftretenden Probleme wie Schädlinge und Gerüche das richtige Verfahren besitzen, um eine schnelle Wiederbewohnbarkeit ihrer Immobilie zu garantieren.


Egal aus welchen Gründen eine ZWANGSRÄUMUNG statt finden muss, wir beraten Sie gerne und erledigen Ihre Zwangsräumung gründlich, schnell und zuverlässig durch in der ganzen Deutschschweiz.